Im zehnjährigen Rechtsstreit zwischen einem Journalisten der «Weltwoche» und Adrian Gasser hat das Zürcher Kassationsgericht eine Nichtigkeitsbeschwerde des Journalisten abgewiesen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Der Beschwerdeführer wird gemäss Urteilsdispositiv verpflichtet, der Lorze AG und Gasser eine Prozessentschädigung von 3 000 Fr. zu entrichten. Noch ausstehend ist der Entscheid zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde. Beim Entscheid des Gerichts geht es um einen Artikel vom April 1991 über die Spinnerei Lorze AG und deren Verwaltungsratspräsident Adrian Gasser. Das Zürcher Obergericht hatte den Journalisten im Juni 1999 der mehrfachen Zuwiderhandlung gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb für schuldig befunden. Dagegen hatte der Verurteilte Nichtigkeitsbeschwerden beim kantonalen Kassationsgericht und beim Bundesgericht eingereicht.
Mittwoch
28.02.2001