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Sonntag
27.07.2003

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Freitag in einem Eilverfahren einem Antrag des Medienkonzerns Bertelsmann auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben. Somit darf die Klage von US-Musikautoren und Verlagen dem Unternehmen in Deutschland bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugestellt werden.

Zwar seien die deutschen Behörden grundsätzlich durch das Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland verpflichtet, Klagen den Betroffenen zuzustellen, erklärten die Karlsruher Richter. Es könne aber deutsches Verfassungsrecht und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip verletzen, wenn Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt würden, «um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen». Ob dies durch die Napster-Klage zutreffe, müsse nun erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis dahin erhalte Bertelsmann Rechtsschutz. Was bisher geschah: Bertelsmann wehrt sich gegen Milliardenklage wegen Napster und EMI klagt wegen Napster gegen Bertelsmann...plus alles weitere zu Napster im Archiv