«Rund 3 Millionen pro bedeutender Regionalsender aus dem Gebührensplitting wäre angemessener», so die erste Reaktion auf den Entwurf zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) von Florenz Schaffner, der als Leiter E-Medien AZ sowohl für TeleM1 wie auch für TeleTell zuständig ist. Gemäss dem von der «NZZamSonntag» veröffentlichten Zahlen sollen maximal 12 private Regional-TV jedoch nur je 2 Millionen Franken zukommen. Das wäre ein «absolutes Minimum» um mit den heutigen Minimalprogrammen wenigstens überleben zu können, erklärte Schaffner auf Anfrage des Klein Reports am Mittwoch. «Die Frage, ob das genüge, kann aber erst abschliessend beantwortet werden, wenn wir auch den mit den Gebührenanteilen verbundenen Leistungsauftrag kennen.» Derzeit wird den Lokal-TVs nur vorgeschrieben, 50% ihres Programms müsse lokal sein. «Wenn wir den ganzen regionalen Sport oder die regionale Kultur besser als heute abdecken wollen oder gar müssen, reicht der in der NZZ genannte Betrag nicht, um als Regionalsender künftig wenigstens eine schwarze Null
zu schreiben», so Schaffner.
Günter Heuberger, Präsident des Verbands Schweizer Privatradios und Geschäftsführer von Radio Top und Tele Top, freut sich in einer Stellungsnahme auf Anfrage des Klein Reports, dass im Entwurf «die Hauptforderungen der Privatradios» teilweise berücksichtigt werden: Verbot der Radiowerbung für die SRG, Einschränkungen der schrankenlosen unternehmerischen Freiheiten der SRG als gebührenfinanziertes Unternehmen, ausgebautes Gebührensplitting nicht nur für Privatfernsehen, sondern auch für Privatradios. Heuberger bedauert jedoch, «dass offenbar die SRG Zugang zu den Entwürfen des Gesetzes hatte und nun versucht noch Korrekturen vorzunehmen». Der Verband Schweizer Privatradios werde zuerst das Gesetz und die dazugehörende Botschaft des Bundesrates abwarten und dann nach einer umfassenden Lagebeurteilung einen Massnahmenplan erarbeiten.
Mittwoch
23.10.2002