Der Verband der Schweizer Privatradios (VSP) begrüsst die vorgesehenen Verbesserungen für die privaten Veranstalter im neuen Radio- und Fernsehgesetz. Insbesondere, dass die Privaten zum ersten Mal als Träger des regionalen Service public auf Gesetzesstufe verankert würden, teilte der VSP am Mittwoch mit. Jedoch bedauert der Verband, dass es der SRG «durch intensive Lobbyarbeit» gelungen sei, den vorgesehenen Dualismus zwischen der SRG und den Privaten zu relativieren und sich in wichtigen Punkten eine bevorzugte Stellung zu sichern. Das betreffe vor allem die Radiowerbung: «Das neue RTVG bringt der SRG durch die mögliche Einführung der Radiowerbung und der Beibehaltung des Radiosponsorings die Möglichkeit den nationalen Radiowerbemarkt analog zum Fernsehwerbemarkt durch die Publisuisse zu beherrschen», schreibt VSP-Präsident Günter Heuberger. «Damit werden den Privatradios wichtige Zukunftsmärkte verschlossen bleiben.»
Der VSP werde deshalb versuchen, weitere Punkte im neuen RTVG zu verankern:
Eine klare Langfrist-Entwicklungsperspektive für die Privatradios (analog zur SRG) in programmlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.
Beschränkung des Radio-Leistungsauftrages der SRG auf die nationale und sprachregionale Ebene.
Im Gesetz verankertes Werbe- und Sponsoringverbot für die Radioprogramme der SRG mit der Rückfallposition Privatisierung der dritten Radioprogramme (DRS 3, Couleur 3, Rete 3).
Deutlich höherer Anteil von UKW- Frequenzresourcen für die Privaten. (Mindestens 40% gegenüber heute 25%).
Gleichstellung mit der SRG bei der Einführung des digitalen Rundfunks (DAB) in Bezug auf die Infrastrukturerstellung und Technologieförderung auch für Private.
Empfangsgebühren für die Erstellung und den Betrieb der technischen Verbreitungsinfrastruktur für alle konzessionierten Veranstalter.
Mittwoch
18.12.2002