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Donnerstag
18.08.2022

TV / Radio

Demnächst wird es nicht langweilig rund um den Sender RBB...           (Screenshot)

Demnächst wird es nicht langweilig rund um den Sender RBB... (Screenshot)

Die über ihre Spesen und andere Ungereimtheiten gestolperte Patricia Schlesinger ist als Intendantin des RBB abberufen worden. Damit ist die Trennung aber noch nicht in trockenen Tüchern.

Jetzt kommt das Feilschen um die finanziellen Konsequenzen. Wie «Bild» berichtet, hat der öffentlich rechtliche Sender 16 Anwälte aus vier Kanzleien für das Kleingedruckte engagiert. Zwölf von ihnen gehören zur renommierten Wirtschaftskanzlei Lutz Abel. «Alle bezahlt mit unseren Rundfunkgebühren!», empört sich die Boulevard-Zeitung.

Der Brandenburger Fraktionschef Jan Redmann von der CDU kalkulierte im Landtag öffentlich mit 300 Euro Stundensatz für jeden einzelnen Anwalt. «Da komme ich auf über 20'000 Euro pro Tag, das sind 100'000 pro Woche, eine halbe Millionen Euro Anwaltskosten im Monat.»

Ein RBB-Sprecher bestätigte: «Richtig ist, dass der RBB die Kosten der Untersuchung tragen muss.»

Etwas Erstaunen in der Branche löst ein Name dieser gewählten Anwälte aus. Christian Schertz hatte auch schon für die Betrüger von Wirecard gearbeitet. Zudem war er auch schon der Medienanwalt von Claas Relotius, dem «grössten Fälscher im Journalismus ever», der mit seinen erfundenen Reportagen im «Spiegel» gestrauchelt ist.

Auf der anderen Seite begnügt sich die wegen der Prunk- und Protzvorwürfe zurückgetretene Schlesinger mit «nur» zwei Anwälten. Diese werden allerdings in der Branche als «halbseiden» beschrieben.

Die Kölner Kanzlei Höcker hat auch schon für Mandanten wie AfD, Skandal-Kardinal Rainer Woelki oder Wetterfrosch Jörg Kachelmann gearbeitet.

Die Kanzlei verstehe sich auf Einschüchterung, heisst es. Rechtsanwalt Ralf Höcker brüstet sich damit, Journalisten zu drohen. In der «Neuen Zürcher Zeitung» liess er sich einmal zitieren: «Selbstverständlich drohe ich. Man muss mit negativen Konsequenzen drohen, damit rechtswidrige Angriffe auf einen Mandanten aufhören.»