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Freitag
22.08.2025

TV / Radio

Der Sender fühlte sich in seiner Freiheit beschnitten...    (Bild: Wikipedia)

Der Sender fühlte sich in seiner Freiheit beschnitten... (Bild: Wikipedia)

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat gegen den neuen Staatsvertrag geklagt, weil er seine Freiheiten beschnitten sah. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Beschwerde nun zurück.

Zu dem vor eineinhalb Jahren in Kraft getretenen Staatsvertrag sagte RBB-Intendantin Ulrike Demmer damals: «Die Staatsferne des RBB ist Kern der Demokratie und die werden wir auch verteidigen. Gleichzeitig greifen viele Regelungen im Staatsvertrag in unsere Strukturen ein», wird Demmer von der ARD-«Tagesschau» aus einem Statement von 2024 zitiert.

Wegen des neuen Staatsvertrags muss der öffentlich-rechtliche Sender mehr neue Regionalstudios und Regionalbüros einrichten, unter anderem in Brandenburg an der Havel, in Prenzlau oder Perleberg.

Ausserdem muss der RBB im TV mindestens 60 Minuten am Tag separat über Berlin und Brandenburg berichten. 

Diese Regelungen bedeuteten Mehrkosten von rund 3,5 Millionen Euro, kritisierte der Sender.

Aus Sicht des Bundesverfassungsgericht erfüllt der neue Staatsvertrag den verfassungsrechtlichen Vorgaben. 

Die vom RBB kritisierten neuen Regelungen «verletzen die Rundfunkfreiheit des RBB nicht. Mit ihnen verfehlen die Landesgesetzgeber nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks», heisst es in einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Vorgaben zu den Büros und Studios in der Region dient aus Sicht des Gerichts «der regionalen Vielfalt im Programm und wird dem Wesen des RBB als Mehrländerrundfunkanstalt gerecht». 

Ebenso die regionalen Sendezeitvorgaben. Der RBB müsse zum Bespiel auch über die Kultur der sorbischen oder wendischen Bevölkerung berichten, so die Verfassungsrichter.

Das RBB-Programm sei auch mit dem neuen Staatsvertrag weiter unabhängig und werde nicht beeinflusst. 

In einem Statement reagierte der RBB auf den Entscheid der höchten deutschen Gerichtsinstanz und begrüsste die «rechtliche Klarheit». 

«Um seine Unterstützung für die Ziele des Staatsvertrags zu unterstreichen, hat der RBB seit dessen Inkrafttreten so gut wie alle dort festgehaltenen Anforderungen umgesetzt», so der Sender weiter.