Auf der offiziellen Website der Stadt Opfikon sei gegen den Anti-Rassismus-Artikel verstossen worden, berichtete der «Züricher Unterländer» (ZU) am Dienstag. Als Reaktion auf die Schiesserei vom 6. Juli hat Opfikon auf seiner Website {http://www.opfikon.ch) ein Forum eingerichtet. Meist anonym hätten sich hier Personen zur Schiesserei geäussert, in einzelnen Fällen in einer Art und Weise, die gegen den Anti-Rassismus-Artikel verstosse, schreibt der ZU. «Gerichtet waren die rassistischen Äusserungen gegen Menschen aus dem Balkan. 'Schmeisst sie endlich raus', war eines der harmlosesten Beispiele dafür.» Auf eine entsprechende Anfrage des «ZU» hätten die Verantwortlichen nun reagiert und das Forum mit insgesamt 23 Beiträgen gelöscht.
Die Verantwortlichen der Stadt sind nach Meinung des Medienrechtsexperten Wolfgang Larese von der Zürcher Anwaltskanzlei Büro Larese und Partner zumindest mitverantwortlich: Für die Verstösse gegen das Strafgesetzbuch müssten zwar grundsätzlich die Autoren selbst gerade stehen. Wer die Verbreitung diffamierender Texte gegen eine religiöse oder ethnische Gruppe fahrlässig oder vorsätzlich unterstütze oder zulasse, mache sich aber ebenfalls strafbar, wird der Rechtsanwaltes vom ZU zitiert. Das Forum auf der Webseite von Opfikon könnte nun ein juristisches Nachspiel haben, da Verstösse gegen Artikel 261bis des Strafgesetzbuches Offizialdelikte sind. Mehr dazu unter http://www.zuonline.ch.
Dienstag
23.07.2002