Rapidshare ist vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeblitzt. Der Schweizer Filehoster mit Sitz in Zug hatte ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 14. März 2012 an den Bundesgerichtshof weitergezogen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hatte geklagt, weil sie ihr Repertoire vor illegaler Nutzung durch Rapidshare schützen wollte.
Der Bundesgerichtshof hat dem Filehoster nun untersagt, mehrere Tausend Musikwerke aus dem Repertoire der Gema über den Onlinespeicherdienst zur Verfügung zu stellen. Zudem muss Rapidshare künftig verhindern, dass illegale Inhalte überhaupt erst auf die Plattform hochgeladen werden. Die bislang getroffenen Massnahmen seien auch vom Bundesgerichtshof für nicht ausreichend erachtet worden, teilte die Gema mit.
Die Bestätigung des Urteils sei wegweisend, da es die grundsätzliche Verantwortlichkeit von Onlinespeicherdiensten gegenüber Rechteinhabern, deren Werke massenhaft auf illegale Weise zur Verfügung gestellt werden, kläre.