Radio Grischa erhält wiederum eine Konzession für ein Lokalradio in der Südostschweiz. Das hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) nach einer Prüfung der Marktsituation entschieden. Diese hätte ergeben, dass die Konzessionierung des Senders der Südostschweiz Radio/TV AG nicht zu einer Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt in der Südostschweiz führt, wie das Uvek am Mittwoch mitteilte.
Zur erneuten Prüfung kam es aufgrund einer Beschwerde der sich in Gründung befindenden Mitbewerberin, der Radio Südost AG, beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses hatte eine vertiefte Abklärung verlangt, ob durch den Entscheid die Meinungs- und Angebotsvielfalt verletzt wird. «Konkret musste das Uvek prüfen», heisst es in der Mitteilung, «ob die Südostschweiz Mediengruppe, zu welcher Radio Grischa gehört, über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und wenn ja, ob sie diese missbraucht.»
Gestützt auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (Weko) stellte das Uvek zwar eine marktbeherrschende Stellung der Südostschweiz Medien fest, jedoch keinen Missbrauch: «Es überprüfte zahlreiche Hinweise auf einen möglichen Missbrauch dieser Stellung. Das Uvek kam zum Schluss, dass es keine stichhaltigen Anhaltspunkte für einen publizistischen, systematischen und zukunftsgerichteten Missbrauch gibt.» Eine Gefährdung liege daher nicht vor.
Aus Sicht des Uvek ist die Konzession definitiv, wie das Departement auf Nachfrage des Klein Reports erklärte. Radio Südost hat jedoch die Möglichkeit, den Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen und eine erneute Prüfung zu beantragen. Im Fall, dass Südost davon Gebrauch macht und das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde eintritt, würde die Übergangskonzession von Radio Grischa aus dem Jahr 2010 bis zu einem rechtskräftigen Entscheid weiterlaufen. Die Beschwerdefrist läuft während 30 Tagen.
Die Initianten der Radio Südost AG sind Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel. Höhepunkt der jahrelangen Auseinandersetzung um die Radiokonzession war eine Klage wegen Ehrverletzung von Südostschweiz-Verleger und Verlegerverbandspräsident Hanspeter Lebrument gegen die Südost-Initianten. Allerdings hatte Lebrument die Straf- und Zivilklagen zurückgezogen, bevor ein gerichtliches Urteil gefallen war.