Welche privaten Radio- und Fernsehsender erhalten künftig Geld aus dem bisher der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) vorbehaltenen Gebührentopf? Um diese Frage dreht sich eine Anhörung, die das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Montag eröffnet hat. Ein Konflikt ist bereits mit den Zeitungsverlegern programmiert, die 14 Versorgungsgebiete und namentlich den Kanton Schaffhausen trotz seiner Kleinheit als eigenständiges Gebiet vorgeschlagen hatten.
Die für das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zuständige Behörde schlägt vor, die Schweiz flächendeckend in 13 regionale TV-Versorgungsgebiete mit Gebührenanteilen aufzuteilen. «Die neuen Planungsrichtlinien krempeln die regionale Fernsehlandschaft um: weniger konzessionierte Programme, dafür grössere Versorgungsgebiete für professionelle TV-Stationen mit Gebührenanteil», heisst es wörtlich in der Uvek-Meldung. Die 13 Versorgungsgebiete umfassen neu auch die Grossagglomerationen - so auch Zürich. Dort soll die Gebührenunterstützung dazu dienen, Programmfenster für die Kantone Schaffhausen und Glarus zu finanzieren.
Zu den weiteren wichtigsten Neuerungen gehöre, dass in der Ostschweiz der Entwurf ein einheitliches Versorgungsgebiet von Winterthur bis zum St. Galler Rheintal vorsehe. Dies begrüsste Tele-Top-Chef Günter Heuberger auf Anfrage des Klein Reports am Montag: «Ich bin zufrieden mit den Uvek-Vorschlägen, da diese im Unterschied zu den Verlegern ein Gebiet definieren, das weitgehend dem heutigen Tele-Top-Rayon entspricht.» In der Romandie will das Uvek die Kantone Waadt und Freiburg zu einem Versorgungsgebiet verschmelzen, ebenso die Kantone Neuenburg, Jura und den Berner Jura. Biel behalte als zweisprachige Region ein eigenes Versorgungsgebiet.
Die regionale UKW-Radiolandschaft werde hingegen nur sanft angepasst. Dies mit Rücksicht auf die 20-jährige Entwicklung, die zu den heutigen Versorgungsgebieten geführt habe. Die neuen Planungsrichtlinien wollen laut Uvek die Wettbewerbsfähigkeit der kommerziellen Veranstalter in den grösseren Agglomerationen fördern. Im Gegenzug sollen Lokalradios aus Randregionen dort Zugang zur nächsten grösseren Agglomeration erhalten, wo das heute noch nicht der Fall ist. Der Umfang der Versorgungsgebiete mit Gebührenanteilen bleibe im Vergleich zu heute praktisch unverändert.
Der Entwurf zu den neuen Planungsrichtlinien konkretisiert die Vorgaben des neuen RTVG. Der vorgesehene Betrag der Gebührenanteile für die Veranstalter in einzelnen Versorgungsgebieten werde erst bei der Ausschreibung der Konzessionen bekannt gegeben, die frühestens auf Sommer 2007 zu erwarten sei. In den Genuss der neuen Gebührenregelung werden die Veranstalter nach Erteilung der neuen Konzessionen kommen. Dies sei voraussichtlich Mitte 2008 der Fall. Die Anhörung dauert bis zum 22. Januar 2007. - Mehr dazu: Zuteilung des Gebührensplittings aus Vernehmlassung ausgeklammert und Zeitungsverleger wollen 14 Regional-TV-Gebiete
Montag
23.10.2006




