Die Radio- und TV-Gebühren sollen in Zukunft nur noch rund 400 statt 462 Franken betragen. Das hat der Bundesrat in der Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vorgeschlagen, die am Mittwoch dem Parlament überwiesen wurde. Damit ist der Betrag gleich doppelt so hoch ausgefallen, wie das die Petition «200 Franken sind genug», die von Natalie Rickli lanciert worden war, gefordert hatte.
Mit der Revision des RTVG wird auch die Gebührenpflicht umgestellt. Neu sollen sämtliche Haushalte Gebühren bezahlen. «Der Vorschlag des Bundesrates enthält keine Möglichkeit, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn im Haushalt keine Geräte für den Radio- oder Fernsehempfang vorhanden sind», heisst es.
Ein «Opting out» sei in der Vernehmlassung zwar von mehreren Kantonen, Parteien und weiteren Organisationen gefordert worden, würde aber die heutigen Nachteile aufrechterhalten. Multifunktionale Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets würden ebenfalls Radio- und Fernsehempfang erlauben, womit heute annähernd jeder Haushalt Zugang zu Radio- oder Fernsehprogrammen habe und gebührenpflichtig sei. «Der grosse administrative Aufwand für die An- und Abmeldungen bei der Gebührenerhebungsstelle und die damit verbundenen Kontrollen in den Haushalten und Betrieben rechtfertigen sich nicht mehr.»
Zur Kasse gebeten werden auch die Unternehmen ab einem Umsatz von 500 000 Franken. Statt nach Anzahl der Filialen soll neu die Höhe des Umsatzes als Grundlage für die Berechnung des Tarifs dienen. Für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu einer Million Franken fallen 400 Franken Gebühren an, bis fünf Millionen sind es 1000 Franken, bis 20 Millionen 2500 Franken, bis 100 Millionen 6300 Franken, bis eine Milliarde 15 600 Franken und ab einer Milliarde 39 000 Franken.
Nach heutigem Stand wären gemäss Bundesrat rund 70 Prozent aller Unternehmen von der Abgabe befreit. Für den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) sind das noch deutlich zu viele Unternehmen. Der SGV lehnt die «Mediensteuer» ab und fordert, dass Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeitende generell von der Mediensteuer befreit werden. «Unverständlich ist, dass das Uvek nicht die Definition des Bundesamtes für Statistik für den Begriff `kleine Betriebe` anwendet», teilte der Verband mit. «Würden Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden von der beantragten Mediensteuer ausgenommen, entspräche das ca. 97,5 Prozent aller Betriebe in der Schweiz.»
Für die Erhebung der Abgabe durch die Haushalte soll eine private Organisation beauftragt werden, die die Haushaltsdaten von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden erhält. Die Erhebungsstelle stehe noch nicht fest, heisst es in der Botschaft. Das entsprechende Mandat werde ausgeschrieben. Die Abgabe der Unternehmen wird dagegen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit den Daten aus der Mehrwertsteuer einziehen.
Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG): Telesuisse-Präsident hält Vorschlag für die RTVG-Revision für «keinen grossen Wurf»