Content:

Sonntag
24.11.2002

An der Bundesrats-Sitzung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vom letzten Mittwoch waren sich die Herren uneins. Vor allem Kaspar Villiger und Joseph Deiss übten Kritik am Gesetzesentwurf: In einem gemeinsamen Mitbericht der Departemente Villiger und Deiss stellen sie den Antrag, überhaupt nicht auf den Gesetzesentwurf einzugehen, wie die «NZZ am Sonntag» berichtete. Beide wollen das RTVG SRG-freundlicher gestalten. Zum einen sollen die Zügel in Sachen Werbung gelockert werden. Das Werbeverbot für SRG-Radios in den verschiedenen Sprachregionen soll zwar nicht aufgehoben werden, doch soll die SRG künftig trotzdem mit Werbung Geld im Radiobereich verdienen können. Zudem soll der klare Marktleader Radio DRS Werbespots senden dürfen, wenn lokale Fernseh- und Radiostationen in Zukunft Geld aus dem Gebührentopf erhalten und der SRG-Finanzrahmen deshalb «problematisch eingeschränkt» werde. Damit übernehmen Deiss und Villiger, laut «NZZ am Sonntag», «praktisch uneingeschränkt eine Forderung von SRG-Generaldirektor Armin Walpen.» Dieser hatte am 26. Juni 2001 an der SRG-Jahreskonferenz erklärt: «Ein Gebührensplitting zwischen SRG und Privatradios käme nur in Frage, wenn das Werbeverbot für Radio DRS wegfällt.» Leuenbergers Idee von einem Beirat stiess auf wenig Begeisterung.