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Dienstag
02.09.2003

Ein Publikumsrat soll darüber wachen, wie die SRG und die Privatsender ihre Leistungs- und Programmaufträge erfüllen. Diesen Zwischenentscheid hat die Nationalratskommission (KVF) bei der Vorberatung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes gefällt. An ihrer letzten Sitzung hatte die KVF die Schaffung einer Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien abgelehnt, in der die heutige ComCom, die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) und weitgehend auch das Bundesamt für Kommunikation aufgegangen wären. Sie erachtet ein solches Gremium als zu mächtig.

Stattdessen strebte die KVF eine Behördenorganisation an, die sich am Status quo orientiert. Konkret schlägt sie nun die Einrichtung eines Publikumsrates vor, der die Leistungen der SRG und der Privatsender permanent begleitet. Die Mitglieder soll der Bundesrat wählen, damit möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt werden.

Abgelehnt wurde nach Auskunft von KVF-Präsident Peter Vollmer (SP/BE) die Schaffung eines zusätzlichen wissenschaftlichen Begleitorgans («Observatorium»). Die Kommission wünscht aber, dass auch zwei bis drei Sachverständige der Medienwissenschaft in den Publikumsrat berufen werden. Weiter beschloss die KVF, für die SRG und die privaten Veranstalter eine gemeinsame Ombudstelle zu schaffen. Die Ombudsstelle soll von der UBI gewählt und dieser unterstellt werden.