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Mittwoch
20.12.2000

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Entwurf für eine neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) bis Ende April in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf sieht vor, dass die gebührenfinanzierte SRG für alle Sprachregionen einen flächendeckenden Service public erbringen soll, wie es die Verfassung verlangt. Den Privaten wird im Gegenzug der Marktzugang erleichtert. Die privaten Radio- und TV-Stationen sind von Leistungsaufträgen befreit und finanzieren sich über den Werbemarkt. Ihre Werbemöglichkeiten werden europäisiert. Sie dürfen Unterbrecherwerbung betreiben oder Verkaufssendungen anbieten. Das Gebührensplitting wird praktisch aufgehoben. Von den heute 43 unterstützten lokalen Radio und TV-Stationen kämen nur noch zweisprachige Radiosender in Biel und Freiburg sowie im Berggebiet zu Gebührengeldern. Statt insgesamt 12 Mio. Fr. würden noch etwa 3,5 Mio. verteilt. Die SRG soll die Privaten auch nicht mehr mit Spartenprogrammen konkurrenzieren dürfen. Der Bundesrat bleibt Konzessionsbehörde der SRG, definiert Umfang und Ausgestaltung des Service public und legt die Höhe der Empfangsgebühren fest. Ein SRG-Beirat soll als «moralische Instanz» ohne Weisungsbefugnis und Sanktionsmöglichkeiten zwecks Qualitätssicherung die SRG begleiten.