Content:

Donnerstag
28.06.2018

TV / Radio

Der Familiensender Radio Teddy hat zweimal gegen die Werbevorschriften des Rundfunkstaatsvertrags in Deutschland verstossen. In beiden Fällen sei in der Berichterstattung des Radios Schleichwerbung festgestellt worden.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat am 26. Juni zwei Verstösse gegen die Werbevorschriften von Radio Teddy festgestellt. Beim ersten Fall handelt es sich um Nachrichten des Senders, bei welchen auf das neue Kinder-Schokoladeneis «aufmerksam gemacht» wurde, wie die ZAK informierte.

Dabei sei am selben Tag ein Werbespot für das Eis ausgestrahlt worden, der als «Breaking News» tituliert war. Die Kommission habe in der Meldung eine Schleichwerbung gesehen, «da das Produkt einseitig und ausschliesslich positiv beworben wurde».

Im zweiten Verstoss geht es um ein Gewinnspiel in einer Morning-Show von Radio Teddy, das von der Reisemarke Aida präsentiert wurde. Zuhörerinnen und Zuhörer konnten mit einem Anruf eine Kreuzfahrt gewinnen. Allerdings seien im redaktionellen Programm Aussagen wie «riesiger Wellnessbereich» oder «ganz viele Highlights» gefallen und die Ausstattung des Kreuzfahrtschiffs wurde mehrmals beschrieben.

Die ZAK stufte diese «werbliche Darstellung» im Rahmen eines redaktionellen Gewinnspiels als «unzulässige Schleichwerbung» ein. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die für den Sender Radio Teddy zuständig ist, wurde von der Kommission gebeten, beide Beanstandungen innerhalb von sechs Wochen umzusetzen.