In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme beanstandete das Bakom einen Fall von unerlaubtem politischen Sponsoring. Der Rheintaler Lokalsender Radio Ri nahm für seine vier Wahlpodien im Herbst 2003 Geld von politischen Parteien entgegen. Damit verstiess der Sender gegen das Sponsoringverbot für politische Sendungen und den Ausschluss der politischen Parteien vom Sponsoring, hält das Bakom fest. Die Betroffenen hingegen, allen voran Geschäftsführer Max Müller, sehen den Sachverhalt anders. Gegenüber dem Klein Report meinte Müller am Mittwoch auf Anfrage: «Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es kein politisches Sponsoring im herkömmlichen Sinn war. Es handelte sich um Unkostenbeiträge für die Wahlpodien, die wir veranstaltet haben.»
Die Geschichte im Einzelnen: Im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2003 wandten sich die Regionalparteien an das Rheintaler Lokalradio Ri und ersuchten dieses, öffentliche Wahlpodien mit den Kandidierenden zu veranstalten und zu übertragen. Radio Ri übernahm die Organisation - «wir haben Säle und Anlagen zur Beschallung gemietet, Techniker und Moderatoren gestellt, die Feuerwehr informiert, das kostet alles Geld», so Müller zum Klein Report. Diese Ausgaben stellte Radio Ri den Parteien in Rechnung. Das Bakom dazu: «Da sich die Aufwendungen für die Veranstaltungen und die eigentlichen Radioübertragungen nicht einfach trennen lassen», heisst es in der Stellungnahme vom Mittwoch, komme das Bakom zum Schluss, dass eine Drittfinanzierung der Radiosendungen vorliege. Mit dieser Finanzierung verstiess Radio Ri laut dem Entscheid des Bakom gleich gegen zwei Sponsoringregeln des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG): Die erste untersagt ein Sponsoring von Sendungen, die der politischen Meinungsbildung dienen. Damit soll jede inhaltliche Einflussnahme zum Vornherein ausgeschlossen werden. Die zweite Bestimmung besagt, dass mit einem Werbeverbot belegte Organisationen auch nicht als Sponsoren auftreten dürfen. «Bei den vier überparteilichen Wahlveranstaltungen, die wir organisierten, waren alle vier Bundesparteien, ebenso die EVP und die EDU zugegen, von einem Sponsor kann folglich nicht die Rede sein. Zudem waren die Geldbeträge, um die es ging, gering», so Radio-Ri-Geschäftsführer Müller zum Klein Report. Dass das Bakom auf die Verhängung einer administrativen Massnahme (Strafe) verzichte, gebe ihm teilweise recht, so Müller weiter. «Wir werden die Verfügung des Bakom voraussichtlich nicht anfechten. Ich sehe die Stellungnahme als Warnung, es in Zukunft nicht mehr so zu tun, sondern die Kosten für ein Wahlpodium einem Dritten zu übertragen.»
Mittwoch
21.01.2004