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Mittwoch
26.03.2025

TV / Radio

Die Marke Radio Grischa wurde nach der Umbenennung in RSO im fraglichen Zeitraum bis zum Antrag auf Löschung (17. April 2024) weder beworben noch kommerziell genutzt, urteilt das Institut für Geistiges Eigentum... (Bild Screensh. Radio Grischa)

Die Marke Radio Grischa wurde nach der Umbenennung in RSO im fraglichen Zeitraum bis zum Antrag auf Löschung (17. April 2024) weder beworben noch kommerziell genutzt, urteilt das Institut für Geistiges Eigentum... (Bild Screensh. Radio Grischa)

Der Streit geht weiter: Erst haben die beiden Initianten Roger Schawinski und Stefan Bühler vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Konzession für ihr neues Radio Alpin Grischa im Sendegebiet 32 erhalten, dann wurde es durch einen Rekurs vom Churer Verlagshaus Somedia beim Bundesverwaltungsgericht Ende Januar wieder pulverisiert.

Nun habe die Somedia AG (Südostschweiz) den Markenstreit um Radio Grischa vor dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verloren, lässt Stefan Bühler den Klein Report am Mittwoch wissen. Dieses habe dem Antrag von ihm und Roger Schawinski für Radio Grischa am 19. März «vollumfänglich stattgegeben». Die Eintragung der Schweizer Marke Radio Grischa werde gelöscht und Somedia müsse für die Verfahrenskosten aufkommen, so Bühler.

Markenrechtlich kommt zum Tragen, dass die Marke Radio Grischa nach der Umbenennung in RSO im fraglichen Zeitraum bis zum Antrag auf Löschung (17. April 2024) weder beworben noch kommerziell genutzt worden ist. Der Verlag Somedia, der heute von den Kindern von Verleger Hanspeter Lebrument geführt wird, habe gemäss dem Institut für Geistiges Eigentum nicht das Gegenteil beweisen können.

Die nachträgliche Umbenennung in Radio Grischa sowie andere Argumente hätten keinen Einfluss auf das Löschungsverfahren gehabt.

Das für Markenrechte zuständige Institut für Geistiges Eigentum kommt nun zum gegenteiligen Schluss. Die Marke Radio Grischa wurde nach der Umbenennung in RSO im fraglichen Zeitraum bis zum Antrag auf Löschung (17. April 2024) weder beworben noch kommerziell genutzt.

Somedia gelang es nicht, das Gegenteil zu beweisen, zumal die nachträgliche Umbenennung in Radio Grischa sowie andere Argumente keinen Einfluss auf das Löschungsverfahren hatten. Der Weg für die Verwendung der Marke «Radio Grischa» für das Projekt von Schawinski/Bühler sei damit frei.

Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das nicht weitergezogen werden kann, reagierten die beiden mit einem Revisionsgesuch, das per 3. März 2025 eingereicht worden ist. Damit wollen sie erreichen, dass das Bundesverwaltungsgericht das Urteil nochmals überprüft. «Ein neuer Instruktionsrichter hat das Verfahren inzwischen eröffnet und eine Vernehmlassung eingeleitet», so Bühler.

Für ihr neues Radio Grischa im Sendegebiet Graubünden, Glarus und Sarganserland sind bereits Studios angemietet und Personal eingestellt worden.