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Dienstag
02.04.2002

Der Quellenschutz geht vor der Pflicht zur Quellennennung, wenn die Zusicherung der Vertraulichkeit schützenswerte Interessen wahrt: Der Schweizer Presserat hat eine entsprechende Beschwerde gegen das Medienmagazin «Klartext» abgewiesen. Das Magazin hatte im Sommer 2001 einen Bericht über die sozialen Konsequenzen der Einstellung der Zeitschrift «Future(s)» der Westschweizer Agefi-Gruppe veröffentlicht und darin betroffene Mitarbeitende anonym zitiert. Der im Artikel namentlich genannte Agefi-Verwaltungsratdelegierte Alain Fabarez wandte sich daraufhin an den Presserat und rügte Ungenauigkeiten, die Wiedergabe anonymer Quellen und den Umstand, dass man vor der Publikation nicht nochmals mit den Rechercheergebnissen konfrontiert worden sei. Der Presserat wies seinerseits darauf hin, dass ein Teil der beanstandeten sachwidrigen Informationen bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt gewesen seien. Zudem wiege die an Fabarez geäusserte Kritik nicht derart schwer, dass eine nochmalige Anhörung von ihm berufsethisch zwingend gewesen sei, schliesst der Presserat sein Urteil.
Die vollständige Stellungnahme 11/2002 (französisch) finden Sie unter http://www.presserat.ch/15370.htm