Die «Basler Zeitung» rekurriert gegen ein Urteil des Bundesgerichtes, welches das Recht auf Quellenschutz einer BaZ-Journalistin aufgehoben hat, und zieht den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das gab BaZ-Anwalt Martin Wagner am Freitag in einem Interview mit dem eigenen Blatt bekannt.
Die BaZ publizierte im Oktober 2012 ein Porträt eines Haschischdealers, worauf die Basler Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitete und von der Journalistin verlangte, die Identität des Porträtierten offenzulegen. Das Bundesgericht, wo der Fall letztlich landete, erkannte in den Schilderungen des Porträtierten einen qualifizierten Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wenn es um die Aufklärung einer schwerwiegenden Straftat gehe, falle das gesetzlich verankerte Recht auf Quellenschutz für Journalisten weg.
«Das Urteil ist aus meiner Sicht eine Verletzung der Pressefreiheit, weil es den Quellenschutz nicht mehr garantiert», so Wagner im Interview. Bliebe das Urteil des Bundesgerichtes bestehen, so Wagner, würden die Gerichte in Zukunft den Einzelfall nicht mehr prüfen, sondern könnten Journalisten zwingen, bei jedem vermeintlich schweren Fall die Quellen offenzulegen.