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Mittwoch
04.11.2015

Medien / Publizistik

Das Bundesgericht in Lausanne

Das Bundesgericht in Lausanne

Weil ein Mann auf einer Website wiederholt antisemitische Texte publiziert hat und auch nicht davon ablassen wollte, muss er nun ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigte am Dienstag seine Verurteilung zu fünf Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Franken.

Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, die sogenannte Antirassismusstrafnorm, schützt vor rassistischer Diskriminierung in der Öffentlichkeit aufgrund von Religion, Hautfarbe oder kulturellem Hintergrund. Durch seine Publikationen, die sich gegen das Judentum richten, hat der Mann gegen diesen Straftatbestand verstossen.

Der Verurteilte hat sich trotz behördlicher Anordnung widersetzt, seine rassistischen Publikationen von der Website zu nehmen. Zudem hat er in der erstinstanzlichen Verhandlung 2013 vor dem Polizeigericht in Genf versichert, keine weiteren Texte zu veröffentlichen. Auch daran hat er sich nicht gehalten.

Wegen seiner Unbelehrbarkeit kommen die Lausanner Richter zum Schluss, dass der Mann nur mit einer Haftstrafe von weiteren Publikationen abgehalten werden kann. Daher muss er in den unbedingten Strafvollzug, also ins Gefängnis.

Die Geldstrafe mit einer Höhe von lediglich 10 Franken pro Tagessatz bemisst sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Es wird kaum ein Tagessatz unter 10 Franken ausgesprochen, weshalb davon auszugehen ist, dass der antisemitische Publizist nicht nur menschlich, sondern auch wirtschaftlich von der Spur gekommen ist.