Am nächsten Dienstag kommt es am Bezirksgericht Zürich zu einem Prozess wegen Rassendiskriminierung in einer Abstimmungskampagne der SVP der Stadt Zürich im Frühling 1998. Zu den insgesamt zehn Angeklagten gehören der Auftraggeber der Kampagne, SVP-Sekretär Karl Schröder, die Auftragnehmer der Werbeagentur und der Grafiker des Plakates. Auch die Verantwortlichen der Druckerei und der Plakatgesellschaft sowie die Inserate-Chefs verschiedener Quartierzeitungen und des «Tages-Anzeigers» müssen mit Bussen rechnen, da sie an der Produktion oder Verbreitung der Plakate und Inserate beteiligt waren. Die umstrittenen Plakate trugen die Aufschrift «Kontaktnetz für Kosovo-Albaner Nein». Problematisch daran war, dass «Kosovo-Albaner Nein» in grossen Buchstaben auf dem Plakat prangte, während «Kontaktnetz für» nur klein geschrieben wurde. Damit sei die Primäre Botschaft der Plakate: Kosovo-Albaner Nein, hiess es in der Anklageschrift. Die Bezirksanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in Kauf genommen zu haben, «dass gegen die Kosovo-Albaner eine sachlich nicht zu rechtfertigende Hetze initiiert wurde». Das Verfahren wurde durch die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) mittels eines Rekurses in Gang gebracht. Beim ersten Versuch stellte ein der SVP nahe stehender Bezirksanwalt das Verfahren ein. Rechtsanwalt Jürg Leimbacher, Vorstandsvorsitzender der DJZ, ist davon überzeugt, dass der Prozess unabhängig vom Urteil eine Signalwirkung für die politische Werbung haben werde. Der Prozess dauert drei Tage.
Freitag
02.11.2001