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Donnerstag
19.12.2013

Medien / Publizistik

Schwaninger-Hildegard_Klein-Report

Die Journalistin Hildegard Schwaninger hat voraussichtlich bis im Frühjahr 2014 Zeit, um sich auf den zweiten Prozess gegen sie vorzubereiten. Dies teilten am Dienstag mehrere Schweizer Onlineportale mit. Sie muss sich erneut wegen angeblicher Ehrverletzung in einem Artikel im «Tages-Anzeiger» aus dem Jahr 2008 vor Gericht verantworten.

Im Artikel hatte die Journalistin einen Winterthurer Unternehmer als Hochstapler bezeichnet und geschrieben, dass dieser nicht in die Schweiz einreisen dürfe. Das Bezirksgericht Zürich hatte sie deshalb im August 2012 wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Schwaninger ging in Berufung und zog das Urteil ans Obergericht weiter. Dieses erklärte den vorangehenden Prozess in erster Instanz allerdings wegen eines Formfehlers - einer fehlenden Anklagezulassung - als ungültig, weshalb nun zum zweiten Mal vor dem Bezirksgericht verhandelt wird.

Die Verteidigung plädierte nun vor dem Bezirksgericht auf Verjährung, da bis im Sommer keine gültige Hauptversammlung stattgefunden habe. Das Bezirksgericht wies den Antrag ab, da das Obergericht diesbezüglich keine Vorgaben gemacht habe. Es gab der Verteidigung aber Zeit, ein neues Plädoyer zu schreiben. Nun soll im Frühjahr weiterverhandelt werden.