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Donnerstag
17.06.2010

Mit dem Urteil vom 3. Juni 2010 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die am 25. September 2009 gegen Switch angeordnete superprovisorische Massnahme aufgehoben. Die zehn am Verfahren beteiligten Provider sowie rund 50 weitere sind vom aktuellen Urteil des Handelsgericht enttäuscht und prüfen derzeit weitere rechtliche Schritte. Dies teilten die klagenden Unternehmen (Cyberlink AG, cyon GmbH, dynamic-net.ch AG, Genotec AG, green.ch AG, Hostpoint AG, Infomaniak Network SA, Multimedia Networks AG, VTX Datacomm AG und Webland AG) am Mittwoch mit.

Im jüngsten Urteil bestätigt das Handelsgericht zwar, dass Switch ihre Monopolstellung in rechtswidriger Weise missbraucht, um ihre Tochtergesellschaft Switchplus im Markt zu bevorzugen. Das Gericht vertrat allerdings die Auffassung, dass der drohende Schaden der Provider nicht genügend nachgewiesen sei, um die Aufrechterhaltung der vorsorglichen Massnahme zu rechtfertigen.

Das Urteil beziehe sich auf die Website, welche zum Zeitpunkt der Eingabe des Begehrens im September 2009 online war. Damals bot Switchplus nur Domainregistrierungsdienstleistungen an. Mittlerweile bietet Switchplus Hosting- und Maildienste an und bewirbt auch diese unter Einsatz der Ressourcen und der Bekanntheit von Switch. Pikant ist, dass Switch diese Dienstleistungen nicht selber erbringt, sondern in Deutschland bezieht und auf dem Schweizer Markt als Reseller weiterverkauft, heisst es in der Mitteilung der Provider weiter.

Diese erwägen nun, die Verfügung des Handelsgerichts des Kantons Zürich anzufechten. Nach wie vor laufen Anzeigen bei der Schweizerischen Wettbewerbskommission sowie beim Bundesamt für Kommunikation. Diese Behörden haben bis jetzt aber nichts unternommen, was den Marktmissbrauch durch Switch gestoppt hätte, wird in der Stellungnahme festgehalten.