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Samstag
17.06.2017

IT / Telekom / Druck

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: The Pirate Bay verletzt mit seinem Angebot das Urheberrecht. Rechteinhaber haben nun eine neue Möglichkeit, gegen Filesharing-Websites vorzugehen.

Das Betreiben einer Online-Tauschbörse kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wie es in einem aktuellen Urteil der zweiten Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) heisst.

Im konkreten Fall ging es um die schwedische Filesharing-Plattform The Pirate Bay. Die in den Niederlanden für den Schutz des Urheberrechts zuständige Stiftung Stichting Brein hatte in den Niederlanden gegen zwei Internetanbieter geklagt und gefordert, diese sollten ihren Kunden den Zugang zu der Tauschbörse blockieren.

Der Fall wurde schliesslich vor dem Obersten Gerichtshof der Niederlande verhandelt, der sich mit der Frage an den EuGH wandte, wie die Urheberrechtsrichtlinie der EU in diesem Fall auszulegen sei. In erster Linie ging es dem Gericht um die Entscheidung, «ob eine Filesharing-Plattform wie The Pirate Bay eine `öffentliche Wiedergabe` im Sinne der Richtlinie vornimmt und daher gegen das Urheberrecht verstossen kann».