An ihrer Generalversammlung haben die freien Berufsjournalisten des Verbandes Schweizer Journalistinnen und Journalisten (SVJ) am Samstag eine Resolution einstimmig verabschiedet. Sie richtet sich gegen das Urteil des Bundesgerichts, wonach «das Ersuchen um Auskunft» bei einer Amtsperson eine Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung sein soll. Das Urteil wird als ein «höchst bedenklicher Angriff auf die Pressefreiheit» bezeichnet. Es schränke die Ausübung des Berufes «in unzumutbarer Weise» ein. Wenn Fragen eine Straftat sein könne, werde das Recherchieren und Hinterfragen verunmöglicht und damit ein kritischer Journalismus abgewürgt. Die Resolution ist an das Bundesgericht, den Bundesrat und an das eidgenössische Parlament gerichtet. Im Mai bestätigte das Bundesgericht ein Urteil des Zürcher Obergerichts, das einen Reporter des «Blicks» wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung zu einer Busse verurteilt hatte. Er hatte sich nach Vorstrafen von Verhafteten des Fraumünster-Postraubes erkundigt und die Auskunft von einer Verwaltungsangestellten erhalten.
Montag
09.07.2001