In ihrem bundesweiten Programm darf ProSiebenSat.1 neu regionale Werbung ausstrahlen. Dies entschied in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Gericht gibt damit der Sendergruppe ProSiebenSat.1 recht, die aufgrund des negativen Gerichtsentscheids vom September 2013 in Revision getreten ist. Damals verweigerte das Verwaltungsgericht in Berlin der deutschen TV-Gruppe das Ausstrahlen regionaler Spots mit der Begründung, dass diese als Bestandteil des Programms gelten und ProSiebenSat.1 nur über nationale Sender-Lizenzen verfüge.
Das Bundesverwaltungsgericht revidierte dieses Urteil, weil die Werbeblöcke nicht Programmbestandteil seien.
Der Entscheid eröffnet ProSiebenSat.1 völlig neue Perspektiven im Werbemarkt. Die Ausstrahlung von Werbespots auf den Sendern lohnt sich nun auch für lokale Unternehmen. Für die Regionalmedien und Verlegerverbände führt der Beschluss zu einem massiv erhöhten Konkurrenzdruck im lokalen Werbemarkt.