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Mittwoch
11.06.2003

Private Radiostationen müssen für ihre Radiogeräte, die sie für ihre redaktionelle Arbeit benötigen, keine Radiogebühren bezahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Richter entschieden, dass private Rundfunkveranstalter und Anbieter nicht ihre öffentlich-rechtliche Konkurrenz mitfinanzieren müssen. Damit gab das Gericht der Klage eines privaten Senders statt, der vom Südwestrundfunk (SWR) Gebührenbefreiung für mehrere Fernseh- und Videogeräte begehrte. Der SWR hatte dies jedoch abgelehnt.