Content:

Mittwoch
12.11.2003

Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) begrüsst die Mehrzahl der Entscheidungen der nationalrätlichen Kommission zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), wie er am Mittwoch in einer Medienmitteilung bekannt gab. Der VSP stelle zudem mit Befriedigung fest, dass die bevorzugte Stellung der SRG bei der Anzahl Programme, der Finanzierung durch Gebühren und Werbung sowie bei der Verbreitung intensiv diskutiert und mindestens teilweise relativiert worden sei, hiess es in der Mitteilung weiter. Der VSP sei erfreut, dass die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen die folgenden wichtigen Punkte im Gesetzestext verankert hat: Werbe- und Sponsoringverbot für die Radioprogramme der SRG; Erhöhung der Anzahl UKW-Frequenzen für die Privatradios von 25% auf 40% und Erhöhung des Gebührensplittings für bezugsberechtigte Radioveranstalter von 7,5 auf 16 Mio. Franken.

Allerdings bedauert der VSP, dass die KVF-N die Gleichstellung der Privatradios mit der SRG in der Finanzierung für die Erstellung und den Betrieb der technischen Verbreitungsinfrastruktur (Investitionsförderung) abgelehnt hat. Damit seien die Verbesserung der Empfangsbedingungen für die bestehenden Veranstalter auf UKW und vor allem die flächendeckende Einführung des digitalen Rundfunks (DAB) nicht gesichert. Der VSP hofft noch auf entsprechende Korrekturen in der Beratung im Parlament, um auch den Privatradios eine langfristige Entwicklungsperspektive in programmlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu bieten.