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Mittwoch
26.09.2001

Die privaten Fernsehstationen in der Schweiz sollen ihre Sendungen mit Werbespots unterbrechen und auch für Alkohol werben dürfen. Der Ständerat hat am Mittwoch eine Initiative von Carlo Schmid mit 29 zu 10 Stimmen angenommen. Der Ständerat will somit nicht auf die Revision des Radio- und Fernsehgesetztes (RTVG) warten. Mit den neuen Regeln soll den Privaten das wirtschaftliche Überleben gesichert werden. Initiatior und Präsident der Dachorganisation Schweizer Werbung, Carlo Schmid (CVP), verlangte mit der parlamentarischen Initiative eine europakompatible Liberalisierung der Unterbrecher- und Alkoholwerbung. Dringlichkeit sei gegeben, weil kleine Fernsehsender auf «schwacher finanzieller Decke» stünden, sagte er, und: «Getrunken wird ja ohnehin, es kommt nur darauf an, wer dabei das Geschäft macht.» Auch Hans Fünfschilling (FDP), Verwaltungsrat der SRG, stimmte für die Initiative: Die SRG begrüsse es, wenn sie auch eine grosse inländische Konkurrenz habe. Wenn das mittels Alkoholwerbung möglich werde, dann begrüsse die SRG auch dies. Michèle Berger (FDP) hingegen, lehnte die Initiative aus ethischer Verantwortung gegenüber der Jugend ab. Sie fragte sich, ob es klug sei, dieses Bevölkerungssegment mit noch mehr Werbung zu berieseln. Ernst Leuenberger (SP) ist auch gegen die Initiative. Er sieht nach dem Verkauf von Schawinskis Belcom AG keinen Grund mehr, schon heute etwas zu beschliessen. Medienminister Moritz Leuenberger erklärte, eine vorgezogene Liberalisierung gäbe gesetzgeberische Schwierigkeiten. Die Vernehmlassung zur RTVG-Revision sei abgeschlossen und ausgewertet. Das neue RTVG werde schätzungsweise 2004 in Kraft treten. Mehr zur Initiative: Telesuisse will Lockerung der restriktiven Werberegeln Ständeratskommission für mehr Werbung im Privatfernsehen Mehr zur RTVG-Revision: Tamedia und TV3 fordern «faires RTVG» Revision RTVG: Bundesrätliche Vorschläge behagen nicht