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Donnerstag
06.11.2003

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat am Donnerstag die Verhandlung über eine Klage von Prinzessin Caroline von Monaco aufgenommen. Die 46-Jährige klagt aufgrund von Paparazzi-Fotos gegen Deutschland. Die Prinzessin fühle sich in ihrem Menschenrecht auf Persönlichkeitsschutz verletzt, weil sie permanent von Paparazzi verfolgt werde. Dies habe zu einem völligen Verlust der Privatsphäre geführt, hiess es. Hintergrund der Klage sind Aufnahmen, die Caroline von Monaco beim Radfahren, Reiten und am Strand zeigen. Die Fotos wurden in den 90er Jahren in den Illustrierten «Bunte», «Freizeit Revue» und «Neue Post» veröffentlicht. Deutschland wird in Strassburg vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Hubert Burda Media Holding unterstützt. Sollte das Urteil zu Gunsten der Klägerin ausfallen, erwarten VDZ und Burda Einschränkungen der Pressefreiheit. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Siehe auch Menschenrechtsgericht prüft Beschwerde von Caroline von Monaco