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Dienstag
05.06.2001

Eine Zeitung, die von einem anderen Medium einen Primeur ohne entsprechende Angaben übernimmt, handelt berufsethisch unlauter. Der Presserat bezieht sich konkret auf einen Artikel in der «SonntagsZeitung, der Ende November letzten Jahres einen Primeur des «Beobachters» übernommen hatte. Dabei ging es darum, dass jene Postkunden, die ihre Adressänderung nicht an Adresshändler weiterleiten lassen wollten, der Post künftig bis zu 20 Fr. pro Monat bezahlen müssen. In der «SonntagsZeitung» hiess es, dass Post-Chef Ulrich Gygi diesen Sachverhalt gegenüber dem Blatt bestätigte, aber nicht, dass der ursprüngliche Primeur vom «Beobachter» recherchiert worden war. Der Autor des «Beobachter»-Artikels beschwerte sich bei der «Sonntags-Zeitung» und beim Presserat wegen mangelnder Quellennennung. Die Zeitung wies den Vorwurf als unbegründet zurück. Man habe lediglich ein Thema weiter verfolgt, das bereits im Frühling 2000 von einem weiteren Medium aufgegriffen worden sei. In einer Medienmitteilung schreibt der Rat am Dienstag: Eine Nennung des «Beobachters» war weniger aus der Sicht des Publikums geboten, sondern hätte vielmehr einem Minimum an Kollegialität zwischen Journalistinnen und Journalisten konkurrierender Medien entsprochen.