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Freitag
16.08.2024

Medien / Publizistik

Die grosse Mehrheit der Medien sieht das Verbot als einen unverhältnismässigen Eingriff in die Pressefreiheit… (Bild: Screenshot zzol.de)

Die grosse Mehrheit der Medien sieht das Verbot als einen unverhältnismässigen Eingriff in die Pressefreiheit… (Bild: Screenshot zzol.de)

Dass das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» wieder auflöst und somit den Entscheid des Bundesinnenministeriums teilweise ausser Kraft setzt, wirft sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz in den Medien hohe Wellen.

Das Magazin darf somit bis zu einer Entscheidung weiter erscheinen.

Der Klein Report hat sich durch die Zeitungen gelesen und fasst die Reaktionen der «Süddeutschen Zeitung», der «Welt» und der «Neuen Zürcher Zeitung» zusammen.

«Nancy Faesers Schlappe: ‚Compact‘-Entscheid ist eine Ohrfeige für das Innenministerium», wie die «Süddeutsche Zeitung» titelt und weiter feststellt, «das Verbot des rechtsextremen Magazins sollte ein Schlag gegen Hass und Hetze werden. Doch nach einer Eilentscheidung des Gerichts hat den Schaden nun das Innenministerium selbst».

Die Zeitung «Die Welt» legt ihren Schwerpunkt auf die Reaktion von Jürgen Elsässer, den Geschäftsführer und Chefredaktor von «Compact». Er kommentiert den Beschluss des Gerichts auf X mit den Worten: «Sieg!!!!! Das Gericht hat das ‚Compact‘-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen und das werden wir auch gewinnen.»

Elsässer habe Nancy Faeser zudem als «Diktatorin» bezeichnet, wie «Die Welt» feststellt.

Etwas forsch fordert die Alternative für Deutschland (AfD) Faesers Rücktritt, was in den deutschen Medien grossflächig beschrieben wird.

Ausserdem bleibe abzuwarten, welche Folgen der Fall «Compact» auf die Landtagswahlen am 1. September 2024 im Bundesland Thüringen haben werde.

Auch die «Neue Zürcher Zeitung» sieht das Verbot als einen unverhältnismässigen Eingriff in die Pressefreiheit: «Wenn ein Magazin sich nämlich ‚in weiten Teilen‘ zu Recht auf die Meinungs- und Pressefreiheit beruft, dann darf es laut Bundesverwaltungsgericht nicht komplett aus dem Verkehr gezogen werden – zumindest nicht ohne eine sorgfältige Prüfung, inwieweit das gesamte Unternehmen sich gegen die verfassungsmässige Ordnung richtet.»

An dieser Sorgfalt habe es Faesers Ministerium möglicherweise mangeln lassen, vermutet die «Neue Zürcher Zeitung».