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Donnerstag
21.12.2023

Medien / Publizistik

Auch Mitglieder des Presserats werden bei Bedarf gerügt....(Bild: Ausschnitt aus LinkedIn-Profilfoto)

Auch Mitglieder des Presserats werden bei Bedarf gerügt....(Bild: Ausschnitt aus LinkedIn-Profilfoto)

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen sein prominentes Mitglied Dennis Bühler teilweise gutgeheissen. Bühler habe in seinem Artikel die Privatsphäre eines Badeanstalt-Pächters verletzt, heisst es von Seiten des Rats.

Der Artikel («Der meistgesuchte Badi-Pächter der Welt») erschien im Online-Magazin «Republik», bei dem Dennis Bühler als Bundeshaus-Korrespondent angestellt ist.

Der Presserat hält fest, dass der Pächter zumindest für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde identifizierbar sei. Eine solche Berichterstattung sei aber nur dann zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien, zum Beispiel wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Namensnennung besteht. Die Kriterien sah der Presserat als nicht erfüllt an.

Die «Republik» wies in ihrer Erklärung darauf hin, dass sie bewusst den Standort der Badeanstalt bekannt gab und nicht bloss von einer «Zürcher Badeanstalt» schrieb, damit nicht sämtliche Pächter der mutmasslichen Wirtschaftskriminalität verdächtig würden.

Dennis Bühler ist seit 2016 Mitglied des Schweizer Presserats und Dozent an der Journalistenschule MAZ. Er gibt dort Kurse über Medienethik.