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Freitag
15.09.2000

Eine einseitige und parteiergreifende Medienberichterstattung ist nach Ansicht des Schweizer Presserates zulässig. Das auf die Berufsethik bezogene Presseratsverfahren sei die falsche Plattform für einen politischen Meinungskampf, schreibt der Rat am Freitag. Ein Beschwerdeführer hatte die Unterschlagungen von Informationen durch die «Neue Zürcher Zeitung» gerügt. Der Mann sandte 1997 ein Manuskript zum Thema «Die Umverteilungslüge» ein, lehnte jedoch eine stark gekürzte Publikation als Leserbrief
ab. Seiner Meinung nach müsse die NZZ-Leserschaft endlich erfahren, dass die von vielen Seiten behauptete Umverteilung von oben nach unten nicht nur eine Halbwahrheit, sondern eine Lüge sei. Wesentliche Informationen dazu würden von der NZZ bis heute unterschlagen. Für den Presserat lässt sich aus der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» keine Pflicht zur objektiven Berichterstattung ableiten. Politische Auseinandersetzungen könnten nicht stellvertretend auf der Ebene der journalistischen Berufsethik ausgetragen werden.