Content:

Mittwoch
18.12.2002

Der Presserat hat eine Beschwerde des Komitees Eldar S. vom 16. Juli 2002 gegen die «Neue Zürcher Zeitung» abgewiesen. Das Komitee rügte beim Presserat, die «NZZ» habe «in unsorgfältiger und unwahrer Weise über das Opfer von Polizeigewalt, Eldar S., sowie, ebenfalls ungeprüft, über angebliche Vorgänge im Nachbarschafts-Komitee» berichtet. Basis der Rüge war ein Arrtikel der «NZZ» am 10. Juli unter dem Titel «Neue Strafanzeige gegen Eldar S.». Die Zeitung berichtete, zwei Angestellte des städtischen Sanitätsdienstes hätten Strafanzeige gegen Eldar S. wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Sachbeschädigung an einem Sanitätsfahrzeug eingereicht. Die Journalisten beriefen sich dabei auf die Aussagen eines Bezirksanwaltes. Das Komitee schrieb, dass keine Strafanzeige eingereicht worden sei. Die «NZZ» berichtete daraufhin am 18. Juli, der Dienstchef der städtischen Sanität habe nun doch «Anfang Woche Strafanzeige wegen Sachbeschädigung eingereicht.»

Die «NZZ» beantragte, die Beschwerde abzuweisen, da sie sich telefonisch beim zuständigen Bezirksanwalt informiert hatte. Der Presserat hielt in seiner Stellungnahme vom 22. November fest, dass mit der Veröffentlichung des zweiten Artikels die «NZZ» zuvor allenfalls bestehende Unklarheiten beseitigte. Mit dieser Klarstellung erübrigte sich eine allfällige zusätzliche Berichtigung des Artikels vom 10. Juli 2002.