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Dienstag
02.03.2004

Die «Aargauer Zeitung» habe bei der Berichterstattung über einen Suizid die berufsethisch geforderte Zurückhaltung vermissen lassen. Mit dieser Feststellung heisst der Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die Zeitung teilweise gut. Mitte August meldete die «Aargauer Zeitung» unter Namensnennung den Freitod eines in der Branche relativ bekannten Medienmanagers. Inwiefern der Suizid mit «finanziellen Unregelmässigkeiten» zusammenhänge, die dem Verstorbenen vorgeworfen würden, könne zu diesem Zeitpunkt nicht gesagt werden, hiess es in dem Bericht. Über die angeblichen Verfehlungen hatte die Zeitung zuvor nie berichtet. Der Verband der Schweizer Fachjournalisten gelangte in der Folge an den Schweizer Presserat und rügte die Berichterstattung als geschmacklos. Die Zeitung hatte eine Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.

In seiner am Dienstag publizierten Stellungnahme kommt der Presserat zum Schluss, die «Aargauer Zeitung» habe es an der berufsethisch geforderten Zurückhaltung fehlen lassen, indem sie sowohl den Suizid des Medienmanagers bereits am drauffolgenden Tag bekannt gab und gleichzeitig erstmals über den Vorwurf «finanzieller Unregelmässigkeiten» berichtete. Damit habe die Zeitung die Gefühle der Familie und des Umfelds des Verstorbenen nicht genügend berücksichtigt, schreibt der Presserat. Zudem habe die Zeitung in Kauf genommen, dass die bei schweren Vorwürfen notwendige Darstellung der Position beider Seiten nicht erfolgte. Darüber hinausgehend wurde die Beschwerde abgewiesen, so etwa im Zusammenhang mit Quellenangaben und dem Vorwurf des Verstosses gegen die Menschenwürde. Vergleiche auch http://www.presserat.ch/20730.htm