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Dienstag
24.06.2003

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die Jean Frey AG abgewiesen. Ein ehemaliger freier Mitarbeiter der «Weltwoche» hatte gerügt, dass die Nicht-Offenlegung von 20% der Aktionäre des Verlags nach der Übernahme durch die Bank Swissfirst im Februar 2002 das berufsethische Transparenzgebot verletzt habe. Nach diesem müssten die Besitzverhältnisse an Medienunternehmen gegenüber den Medienschaffenden und der Öffentlichkeit transparant gemacht werden. Der Schweizer Presserat hat nun befunden, dass «in aller Regel die Bekanntgabe der Eigentümer von 80% des Aktienkapitals eine ausreichende Transparenz über die Besitzverhältnisse herstelle», wie er in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt.

In seiner Stellungnahme erinnert der Presserat vorab daran, dass sich die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» unmittelbar nur an Journalistinnen und Journalisten richte, weshalb er gegenüber den Medieneigentümern von vornherein nur blosse Empfehlungen abgeben könne. Die konkrete Umsetzung des Transparenzgebots im Einzelfall hängt laut Presserat vom Kenntnisstand des Medienunternehmens ab. Mehr dazu unter: http://www.presserat.ch/17140.htm.