Medienberichterstattung über Polizeieinsätze in Konfliktsituationen ist unverzichtbar. Sie darf die Polizei aber nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindern. Das schreibt der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Medienberichte seien gerade bei Polizeieinsätzen im unfriedlichen Ordnungsdienst wichtig. Sie würden eine gewisse Kontrolle über die Ausübung des Gewaltsmonopols durch den Staat gewährleisten. Polizeibeamte müssen laut Presserat denn auch damit rechnen, in identifizierbarer Weise in den Medien abgebildet zu werden.
Bei der Auswahl des zu veröffentlichenden Bildmaterials müssten die Medien zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Berichterstattung und dem Interesse auf Wahrung der Privatsphäre sowie der Verhältnismässigkeit abwägen. Deshalb sei in der Regel auf Nahaufnahmen zu verzichten. Aber auch wenn Polizisten grundsätzlich einen Anspruch auf die Wahrung ihrer Privatsphäre hätten, sei ein generelles Verbot der Aufnahme einzelner von ihnen unhaltbar. Der Schutz der Privatsphäre von Polizistinnen und Polizisten rechtfertige es auch nicht, Bildmaterial von Medienschaffenden vorsorglich zu beschlagnahmen, zu visionieren oder zu vernichten. Journalisten müssten sich gegen entsprechende polizeiliche Zwangsmassnahmen gegebenenfalls mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.
Im Mai und Juni 2002 war eine Auseinandersetzung zwischen Medienschaffenden und der Stadtpolizei Zürich im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Polizeieinsätze in Konfliktsituationen manifest geworden. Der Presserat griff das Thema daraufhin von sich aus auf. Zur konkreten Zürcher Auseinandersetzung äusserte er sich nicht. Die vollständige Stellungnahme des Presserates: http://www.presserat.ch/15970.htm
Dienstag
07.01.2003