Die Beschwerde der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) gegen einen «Rundschau»-Beitrag vom 11. Juli 2001 über ein Alters- und Pflegeheim wurde vom Presserat als unbegründet zurückgewiesen. Dies ging aus einer Stellungnahme des Presserates vom 21. Dezember 2001 hervor. In der eingereichten Beschwerde wurde gerügt, dass die Darstellung dementer Patienten gegen die Ziffern 7 (Privatsphäre), 8 (Menschenwürde) sowie eventuell 4 (Lauterkeit der Informationsbeschaffung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletze. Da eine Bewilligung der Heimleitung und der Betroffenen eingeholt wurde, entfalle jedoch gemäss Presserat eine Verletzung von Ziffer 4 und 7. Auch konnte der Vorwurf der verletzten Menschenwürde zurückgewiesen werden, da nicht ersichtlich sei, dass die vom Bericht direkt Betroffenen oder deren Angehörige sich durch die Rundschau-Sendung in irgendeiner Form herabgesetzt gefühlt hätten. Die Redaktion habe auch die «erforderliche Sorgfalt» bei der Wahl der Bilder aufgewendet. Otto Schoch, DRS-Ombudsmann, gab in seinem Bericht vom 27. August 2001 zu derselben Beschwerde an, dass der gesamte Beitrag «mit einem grossen Mass an Einfühlungsvermögen» gestaltet worden sei und er keine Veranlassung habe, die Sendung als «unsorgfältig oder unkorrekt redigiert» zu bezeichnen.
Freitag
25.01.2002