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Donnerstag
05.10.2017

Medien / Publizistik

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde wegen Lüge, fehlender Informationen und öffentlicher Blossstellung gegen die «Aargauer Zeitung» (AZ) abgewiesen. Im betroffenen Artikel «Treppenweg führt zur Staatsanwaltschaft» stützte sich die Zeitung auf eine Mitteilung der Gemeinde Zufikon.

Die Gemeinde Zufikon musste einen Treppenweg zur Sanierung sperren. Die AZ berichtete am 22. März 2016 über einen Einwohner, der sich an der verzögerten Wiedereröffnung der Treppe störte: Mit beleidigenden und drohenden Emails habe dieser den Gemeinderat bedrängt und Flugblätter mit dem Gemeindelogo von Zufikon versandt.

Es folgte eine Anzeige gegen den Einwohner, der schliesslich ein Entschuldigungsschreiben an den Gemeindeammann senden musste. Doch der Mann wandte sich an den Presserat: Er wirft der Zeitung einseitige Berichterstattung und Verbreitung von Lügen vor.

Insbesondere eine Aussage im Lead des Artikels sei falsch: «Wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung musste sich ein Einwohner bei der Gemeinde entschuldigen». Der Mann habe sich jedoch wegen seines unangepassten Umgangstons entschuldigen müssen.

Christian Dorer, damaliger Chefredaktor der «Aargauer Zeitung», konterte daraufhin: «Die Redaktion hat eine Medienmitteilung der Gemeinde Zufikon weitgehend im Wortlaut veröffentlicht.»

Der Presserat weist die Beschwerde des Einwohners nun entschieden ab: Medien dürfen sich grundsätzlich auf die Richtigkeit solcher Mitteilungen verlassen. Dass die Vorwürfe der Anzeige im Lead als Grund für die Entschuldigung genannt wurden, sei zwar «unsorgfältig», aber stelle noch keinen Verstoss gegen die Wahrheitspflicht dar.