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Mittwoch
06.03.2013

Mit der Beschwerde, die «Weltwoche» habe «mehrfach fehlerhaft berichtet und sogar Lügen verbreitet», war Andreas Näf an den Schweizer Presserat gelangt. Mit zwei Meldungen über ihn und seine Mutter, die Thurgauer alt Kantonsrätin Marlies Näf-Hofmann, habe die Wochenzeitung gegen die Wahrheits- und die Anhöhrungspflicht bei schwerfen Vorwürfen verstossen. Die Beschwerde wurde abgewiesen.

Stein des Anstosses waren zwei Beiträge von Urs Paul Engeler, erschienen in der Rubrik «Personenkontrolle». Am 28. Juni 2012 ging es um den Wechsel von Näf-Hofmann von der SVP zu den Grünliberalen: «Beobachter in der Ostschweiz», so Engeler, «vermuten allerdings hinter dem Parteiwechsel weniger politische als mütterliche Motive.» Nachdem die SVP Arbon Andreas Näf «nicht einmal» für das Amt eines lokalen Stimmenzählers nominiert und seine Kandidatur als Bezirksrichter abgelehnt habe, suche die Mutter «nach neuen Wegen, den Mittfünfziger doch noch irgendwo zu platzieren».

In der Folgewoche präzisierte die «Weltwoche», dass die SVP Arbon Näf als Stimmenzähler - «trotz Intervention des damaligen Stadtpräsidenten Martin Klöti und der Stadtschreiberin Andrea Schnyder» - nicht zurückgezogen habe. Dafür verliere er ein anderes «Ämtchen»: «Zusammen mit seiner 85-jährigen Mutter sass er bislang in der Thurgaur Abordnung für die nationalen SVP-Versammlungen. Nach dem Parteiaustritt von Marlies Näf wird die Partei nun andere Delegierte bestimmen.»

Die Behauptungen, so der Beschwerdeführer, dass er als als Delegierter der SVP Schweiz abgewählt wurde und dass der Stadtpräsident und die Stadtschreiberin bei seiner Wahl als Stimmenzähler interventiert hätten, seien falsch. Zudem habe Engeler sein Alter mit 55 statt 46 falsch angegeben. Überhaupt sei es nicht nachvollziehbar, weshalb die «Weltwoche» den Parteiwechsel seiner Mutter zum Anlass nehme, über ihn zu berichten, ohne ihn zu kontaktieren.

Der Presserat kam in seiner Prüfung zu einem anderen Ergebnis: «Als Urs Paul Engeler auf den überraschenden Parteiwechsel von Marlies Näf aufmerksam geworden sei, habe er im Umfeld der SVP zu recherchieren begonnen und sich dabei auch über den Verbleib des Beschwerdeführers erkundigt», ein Vorgehen, das nachvollziehbar und journalistisch angezeigt sei, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Zumal die «Weltwoche» eine Information, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellte, und auch die Altersangabe in der nächsten Ausgabe korrigiert habe. Auch sei es «unerheblich» für das Verständnis der Leserschaft, so der Presserat, ob der Beschwerdeführer 46 oder 55 Jahre alt ist.