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Dienstag
13.05.2003

Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu wissen, wer hinter einer politischen Aktion steckt und wie diese Person weltanschaulich einzuordnen ist. Jedenfalls dann, wenn ein plausibler Zusammenhang besteht, schreibt der Presserat. Ausgangspunkt für seine Beurteilung ist ein Artikel im «Tages-Anzeiger vom September 2002. Unter dem Titel «Sekte bläst zum Halali auf die Jagd» hiess es, dass die Initianten eines Anti-Jagd-Forums aus dem Umfeld des «Universellen Lebens» stammten beziehungsweise mit der spiritistischen Sekte sympathisierten. Mit der Begründung, er fühle sich in seinen «persönlichen, politischen und menschenrechtlichen» Belangen verletzt, legte einer der Initianten Beschwerde beim Presserat ein. Auch schrieb der Initiant dem Autor Hugo Stamm, dass hinter dem Forum nicht das «Universelle Leben» stehe. Die Zeitung habe dies trotz Intervention nicht berichtigt.

Es sei nicht tatsachenwidrig zu schreiben, dass die Initianten der Tagung für ein radikales Jagdverbot aus dem Umfeld von «Universelles Leben» stammten, schrieb der Presserat in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme und wies die Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer sei zudem mit einer politischen Aktion an die Öffentlichkeit gelangt. Und diese hat gemäss Presserat einen Anspruch darauf zu wissen, wer hinter einer solchen Aktion stehe. Stamms Recherchen hätten ergeben, dass ein Zusammenhang zwischen der Forderung nach einem totalen Jagdverbot und den Lehren von «Universelles Leben» hergestellt werden könne.