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Dienstag
22.09.2009

Die Menschenwürde der im Sommer 2009 zurückgetretenen SVP-Gemeinderätin der Gemeinde Suhr ist durch die Berichterstattung auf dem Online-Portal der «Aargauer Zeitung» nicht tangiert worden. Dies bescheinigt der Presserat und trat in seiner letzten Sitzung von Anfang September auf eine entsprechende Beschwerde erst gar nicht ein.

Die Zeitung hatte am 2. Juli 2009 berichtet, die SVP-Gemeinderätin befinde sich wegen Verdachts auf Urkundenfälschung und Veruntreuung bereits seit über einer Woche in Untersuchungshaft. Sie erwähnte auch deren Tätigkeit als Leiterin der sozialen Dienste der Gemeinde Gränichen. Während ihrer früheren Amtszeit als Amtskassiererin und später als Untersuchungsrichterin habe die Frau «einen hohen sechsstelligen Betrag unterschlagen». Im Bericht auf «a-z.ch» bestätigte der Vater der Verhafteten, dass sich auch seine Ehefrau in Untersuchungshaft befinde. Spekuliert wurde im Bericht zudem, ob die Verhaftungen im Zusammenhang mit der freikirchlichen Vereinigung «Fels David» stünden, die vom Vater der Gemeinderätin in den 80er-Jahren gegründet worden war. Der Bericht wurde illustriert durch ein Bild der inhaftierten Gemeinderätin samt Nennung des vollen Namens.

Am selben Tag kommunizierte die Gemeinde Suhr den sofortigen Rücktritt der SVP-Gemeinderätin und deren Kündigung ihrer Stelle in Gränichen.

Die Publikation des Artikels sei zulässig gewesen und verstosse nicht gegen den Schutz der Privatsphäre, da die Frau ein öffentliches Amt bekleidet habe, schreibt der Presserat. Weil sie zuvor zudem als Untersuchungsrichterin gewirkt habe, sei auch die Namensnennung erlaubt gewesen. Die Veröffentlichung eines Bildes greife zwar stärker in die Persönlichkeit ein. Da es die Person aber nicht in einem privaten Kontext zeige, sei dies aber ebenfalls nicht zu beanstanden. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/25260.htm