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Dienstag
26.11.2002

Eine Unterschlagung wichtiger Informationen liegt erst dann vor, wenn die Auswahl den ursprünglichen Sinn entstellt. Dies hat der Schweizer Presserat bei der Behandlung einer Beschwerde gegen die Westschweizer Zeitung «24 Heures» festgelegt. Die Zeitung hatte im März dieses Jahres über die Abschiedsreden der drei abtretenden Waadtländer Staatsräte Claude Ruey, Charles Favre und Francine Jeanprêtre berichtet. Letztere beschwerte sich daraufhin beim Presserat. Die Zeitung habe einen kurzen Nebensatz ihrer drei A4-Seiten umfassenden Rede zum Vorwand genommen, um sie in herabsetzender Weise zu kritisieren. «24 Heures» wies die Beschwerde als unbegründet zurück.

Der Presserat hat sich in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid hinter die Zeitung gestellt. Diese habe die Rede zwar aus einem kritischen Blickwinkel und stark kommentierend wiedergegeben, deren Inhalt aber nicht verfälscht. Nachvollziehbar sei insbesondere die Wertung des Kommentators. Dieser hatte den Standpunkt vertreten, Jeanprêtre habe in ihrer Rede versucht, ihre persönliche Niederlage bei den kantonalen Wahlen herunterzuspielen.