Der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) bot dem «Beobachter» eine umfangreiche Dokumentation über das Label «natürli» (Käsereiprodukte) an. Die Informationen zeigten auf, dass bei der von vielen «natürli-»Betrieben nebenbei betriebenen Schweinemast einiges im Argen liege. Der «Beobachter» veröffentlichte in der Folge einen kurzen Beitrag, ohne den VgT zu erwähnen.
Dem VgT passte das nicht. Der Verein beschwerte sich beim Presserat. Doch dieser weist die Beschwerde gegen den «Beobachter» ab, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. Begründung: «Dem VgT habe bewusst sein müssen, dass die Zeitschrift die ihr zugespielten Informationen überprüfen sowie Stossrichtung und Umfang eines Berichts in eigener Regie festlegen würde. Zwar erscheine es etwas fragwürdig, dass der `Beobachter` den VgT im Artikel nicht erwähnte. Die Zeitschrift habe aber weder Formulierungen noch Fotos aus der VgT-Dokumentation verwendet».
Journalisten und Journalistinnen dürfen sich bei der Beschaffung von Informationen keiner unlauteren Methoden bedienen. Wer Medienschaffenden Informationen anvertraut, kann aber nicht erwarten, dass diese in Umfang und Stossrichtung unverändert veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere für Informationen von Interessenvertretern. Redaktionen sollten ihre Informanten auf diese Spielregeln hinweisen.
Dienstag
04.05.2010



