Ende Mai hatte sich ein Einzelkandidat im Vorfeld der Wahlen für den Zürcher Verfassungsrat über die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) beschwert, die sich willkürlich auf die bereits im Kantonsrat vertretenen Parteien beschränke. Der Schweizer Presserat schreibt dazu: Medien sind nicht verpflichtet, bei Wahlen über alle Einzelkandidaturen zu berichten. Der Presserat findet, die NZZ habe über das gesamte für den
Verfassungsrat relevante politische Spektrum von links bis rechts informiert. Würde man eine Pflicht zur Berichterstattung über Einzelkandidaturen bejahen, hätte dies bei über 1000 Kandidaturen zu einem Umfang der Wahlberichterstattung geführt, der weder der «NZZ»-Redaktion noch ihrer Leserschaft zuzumuten gewesen wäre, schreibt der Rat am Freitag.
Freitag
13.10.2000