Abfuhr für die SVP durch den Schweizer Presserat: Er hat eine Beschwerde gegen die Westschweizer Zeitschrift «L`Hebdo» abgewiesen. Denn die Kommentarfreiheit schütze auch radikale Kritik, sofern die Wertung als solche für die Leserschaft erkenntlich sei.
«L`Hebdo»-Chefredaktorin Ariane Dayer hatte im November 2001 in einem Editorial zu den Waadtländer Gemeindewahlen die Vorsichtsmassnahmen kritisiert, die ergriffen wurden, um einer theoretisch möglichen Verseuchung der Wahlzettel mit Milzbrandbakterien vorzubeugen. Ein Wahlerfolg der SVP sei eine «realistischere Gefahr», schrieb Dayer. In derselben Ausgabe von «L`Hebdo» kommentierte ein Journalist, bei den sich wiederholenden Wahlerfolge der SVP in der Westschweiz könne nicht mehr von Ansteckung die Rede sein. Vielmehr handle es sich um eine «Epidemie». Die Waadtländer SVP beschwerte sich über diese Äusserungen: Es sei unzulässig, eine politische Partei mit einem tödlichen Gift oder einer ansteckenden Krankheit zu vergleichen.
Der Presserat kam zum Schluss, es könne keine Rede davon sein, dass die SVP mit einem tödlichen Gift verglichen werde. Prognostiziert werde im Text lediglich, welche von zwei - aus Sicht der Autorin - Gefahren realistischer sei. Der Text sei klar als Editorial gekennzeichnet. Der Kommentar verstosse weder gegen die Wahrheitspflicht, noch sei er persönlichkeitsverletzend. Auch die kommentierenden Wertungen im zweiten Text seien zulässig. Sie seien als Kommentar erkennbar und stützten sich auf unbestrittene Fakten, nämlich die wiederholten Wahlerfolge der SVP.
Die vollständige Stellungnahme 10/2002 (französisch) finden Sie unter http://www.presserat.ch/15360.htm
Dienstag
02.04.2002