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Dienstag
17.06.2003

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Redaktion «4 Teens» (vormals «Schweizer Jugend») gutgeheissen. Ein Leserbriefschreiber beklagte sich, dass das Jugendmagazin im Januar 2003 ohne ihn vorher anzufragen einen Leserbrief abgedruckt habe, den er vor 6 Jahren der «Schweizer Jugend» geschrieben habe. Damals wurde der Leserbrief nicht abgedruckt. Zudem habe er festgestellt, teilte der Beschwerdeführer dem Presserat mit, dass Leserbriefe des öfteren mehrmals und über Jahre weiterverwendet und sogar umgeschrieben worden seien. Die Redaktion von «4 Teens» liess die Aufforderung zur Stellungnahme durch den Presserat ungenutzt.

Der Presserat hält nun fest, dass der Inhalt von Leserbriefen für die Öffentlichkeit bestimmt ist und deshalb grundsätzlich an Dritte weitergegeben werden darf, wenn ein Zusammenhang mit der publizistischen Tätigkeit zu bejahen ist. Daraus könne aber nicht abgeleitet werden, so der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag, dass ein Leserbrief - ohne ausdrückliche Einwilligung des Autors - beliebig oft und in einem veränderten Kontext oder gar in einem anderen Medium abgedruckt werden darf. Ebensowenig könne es unter dem Gesichtspunkt der Fairness und dem Verbot der Unterschlagung wesentlicher Informationselemente angehen, einen vor sechs Jahren an die Vorgängerpublikation gesandten Leserbrief erst jetzt in einem geänderten Kontext abzudrucken. «Ein derartiges Verhalten einer Redaktion verstösst krass gegen die angeführten berufsethischen Prinzipien und stellt die Glaubwürdigkeit einer Publikation grundsätzlich in Frage», schreibt der Presserat.