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Sonntag
29.08.2010

Der Presserat hat eine Beschwerde eines Lesers gegen die «Schweizer Familie» abgelehnt. Dieser wollte als Reaktion auf ein Interview mit dem Immunologen Beda Stadler zum Thema Schweinegrippeimpfung der «Schweizer Familie»-Redaktion eine Gegendarstellung abgedruckt haben. Die Redaktion verwies jedoch auf die Möglichkeit des Leserbriefes und gab an, dass die Voraussetzungen für eine Gegendarstellung nicht gegeben seien.

Tatsächlich schrieb der hartnäckige Leser daraufhin einen Leserbrief. Die «Schweizer Familie» erklärte allerdings, dass die Lesermeinungen nur in gekürzter Form publiziert würden, worauf ein Streit um die Länge der Zuschrift ausbrach. Der Leser meinte in dessen Verlauf, dass er nichts daran ändern könne, wenn andere Leserbriefe benachteiligt würden. Einen Monat und einige Kürzungen und überarbeitete Leserbriefe später druckte die «Schweizer Familie» den Brief schliesslich ab. Allerdings nicht zur Zufriedenheit des Lesers, der eine seiner Aussagen im Text vermisste. «Undank ist der Welten Lohn», meinte die Redaktion der «Schweizer Familie». «Obwohl wir den Text ganz einfach auch dem Papierkorb hätten überlassen können, hat sich die Redaktion die Mühe gemacht, dass Sie im Heft zu Wort kommen.»

Der Presserat lehnte die Beschwerde schliesslich ab, da es unter Berücksichtigung der Umstände unverhältnismässig sei, daraus eine Verletzung der Ziffer 5 «Erklärung» der Rechte und Pflichte der Journalisten abzuleiten.