Der Presserat ist auf die Beschwerde gegen die «Weltwoche»-Berichte über den Zürcher Geschichtsprofessor Philipp Sarasin nicht eingetreten. Begründung: Sarasin und die mitbetroffene Honorarprofessorin Svenja Goltermann gingen bereits gerichtlich gegen das Magazin wegen Persönlichkeitsverletzung und Verstössen gegen das Lauterkeitsrecht vor.
Ein Parallelverfahren zu einem hängigen Gerichtverfahren sei nur dann angesagt, wenn es «berufsethische Grundsatzfragen» touchieren würde, zu denen sich der Presserat bisher noch nicht geäussert hatte - was im vorliegenden Fall nicht zutreffe.
Man wolle verhindern, «dass sich zwei unterschiedliche Instanzen mit der gleichen Frage beschäftigen. Dabei geht es letztlich um prozessökonomische Überlegungen», argumentiert das Selbstkontrollgremium der Presse. Eingereicht hatte die Beschwerde die Zürcher Slavistikprofessorin Sylvia Sasse gemeinsam mit 103 Mitunterzeichnenden.
In mehreren Artikeln hatte die «Weltwoche» im Oktober 2014 behauptet, Svenja Goltermann sei nicht aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen an die Universität Zürich berufen worden, sondern weil sie zum Zeitpunkt des Berufungsverfahrens die Geliebte von Philipp Sarasin gewesen sei.